Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Michael Tojner Industriebeteiligungs und -beratungs GmbH; Central European Growth IV Beteiligungs-Invest AG - BWB/Z-1991 | Bundeswettbewerbsbehörde

Michael Tojner Industriebeteiligungs und -beratungs GmbH; Central European Growth IV Beteiligungs-Invest AG

BWB/Z-1991

07.03.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Erhöhung der Beteiligung der Michael Tojner Industriebeteiligungs und -beratungs GmbH ("MTIB") mit Sitz in Haag, Österreich, an der Central European Growth IV Beteiligungs-Invest AG ("CEG") mit Sitz in Wien, Österreich, auf mehr als 50% der Aktien der CEG und der Erwerb alleiniger Kontrolle der MTIB über CEG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Industriebeteiligungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.04.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.04.2013 weggefallen.

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