Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Coca-Cola Company; Fresh Trading Limited - BWB/Z-1990 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Coca-Cola Company; Fresh Trading Limited

BWB/Z-1990

06.03.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Coca-Cola Company, USA, beabsichtigt, durch ihre 100%ige indirekte Tochtergesellschaft European Refreshments, Irland, ihre etwa 60%ige Beteiligung an Fresh Trading Limited, Vereinigtes Königreich, auf 100% der stimmberechtigten Anteile und damit alleinige Kontrolle zu erhöhen.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft nicht-alkoholische Getränke.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.04.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.04.2013 weggefallen.

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