Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Montana Tech Components AG; EK Mittelstandsfinanzierungs AG - BWB/Z-1989 | Bundeswettbewerbsbehörde

Montana Tech Components AG; EK Mittelstandsfinanzierungs AG

BWB/Z-1989

06.03.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Aktien an der EK Mittelstandsfinanzierungs AG mit Sitz in Wien, A-1010 Wien, Operngasse 6, FN 226436 w durch die Montana Tech Components AG mit Sitz in Menziken, Schweiz, Hauptstrasse 35, CH-5737 Menziken, Firmennummer CHE-101.187.700 von der UniCredit Bank Austria AG mit Sitz in Wien, Schottengasse 6-8, A-1010 Wien, FN 150714 p.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Industriebeteiligungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.04.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.04.2013 weggefallen.

zurück zur Übersicht