Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Red Bull GmbH; the sportsman media holding GmbH; WRC Promoter GmbH - BWB/Z-1987 | Bundeswettbewerbsbehörde

Red Bull GmbH; the sportsman media holding GmbH; WRC Promoter GmbH

BWB/Z-1987

05.03.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gründung der WRC Promoter GmbH, München als VollfunktionsGemeinschaftsunternehmens durch Red Bull GmbH, Fuschl am See, und the sportsman media holding GmbH, Wien. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Veranstaltung und Vermarktung von Sportveranstaltungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.04.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.04.2013 weggefallen.

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