Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nelson Partners L.P.; Eterna Mode Holding GmbH - BWB/Z-1986 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nelson Partners L.P.; Eterna Mode Holding GmbH

BWB/Z-1986

05.03.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mittelbarer Hinzuerwerb von 45,67 % der Geschäftsanteile an der Eterna Mode Holding GmbH mit Sitz in Passau, Bundesrepublik Deutschland, von APEF 5 durch Nelson Partners L.P. (Jersey), einer Fondsgesellschaft der Finanzinvestorengruppe Quadriga Capital mit Sitz in Jersey, Channel Islands. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Oberbekleidung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.04.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.04.2013 weggefallen.

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