Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bertelsmann SE & Co. KGaA; BMG RM Investments Luxembourg S.a.r.l. - BWB/Z-1983 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bertelsmann SE & Co. KGaA; BMG RM Investments Luxembourg S.a.r.l.

BWB/Z-1983

01.03.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bertelsmann SE & Co. KGaA (Deutschland) beabsichtigt, ihre bestehende Beteiligung an BMG RM Investments Luxembourg S.a.r.l. (Luxemburg) von mitkontrollierenden etwa 47% auf 100% zu erhöhen und damit alleinige Kontrolle zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Musikverlagswesen und das Tonträgergeschäft. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.04.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.04.2013 weggefallen.

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