Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CCL Industries Inc.; Avery Dennison Corporation - BWB/Z-1982 | Bundeswettbewerbsbehörde

CCL Industries Inc.; Avery Dennison Corporation

BWB/Z-1982

01.03.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CCL Industries Inc. beabsichtigt, das gesamte Aktienkapital von bestimmten, hundertprozentigen Tochtergesellschaften von Avery Dennison Corporation sowie bestimmte Vermögenswerte von Avery Dennison, welche zusammen das Avery Dennison Office & Consumer Products-Geschäft und das Avery Dennison Designed & Engineered Solutions-Geschäft bilden, zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Büroprodukte, Etiketten und Klebstoffe.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.03.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2013 weggefallen.

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