Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Asia Outsourcing Beta Limited; SPi America Holdings, Inc.; SPi CRM, Inc.; SPi Global Shared Services Pte. Ltd.; SPi Technologies, Inc.; Infocom Technologies, Inc. - BWB/Z-1978 | Bundeswettbewerbsbehörde

Asia Outsourcing Beta Limited; SPi America Holdings, Inc.; SPi CRM, Inc.; SPi Global Shared Services Pte. Ltd.; SPi Technologies, Inc.; Infocom Technologies, Inc.

BWB/Z-1978

28.02.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Asia Outsourcing Beta Limited, Cayman Islands, ein indirektes Tochterunternehmen von CVC Capital Partners Asia Paeifie III L.P., Cayman Islands, und CVC Capital Partners Asia Pacific III Parallel Fund - A, L.P., Cayman Island, beabsichtigt, indirekt eine Mehrheit der Stimmrechtsanteile jeweils an SPi America Holdings, Inc., USA, SPi CRM, Inc., Philippinen, SPi Global Shared Services Pte. Ltd., Singapur, SPi Technologies, Inc., Philippinen und Infocom Technologies, Inc., Philippinen zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Business Process Outsourcing.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.03.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.03.2013 weggefallen.

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