Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BMG RM Investments Luxembourg S.à.r.l.; Mute Holdco Limited - BWB/Z-1972 | Bundeswettbewerbsbehörde

BMG RM Investments Luxembourg S.à.r.l.; Mute Holdco Limited

BWB/Z-1972

15.02.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BMG RM Investments Luxembourg S.à.r.l., Luxemburg, beabsichtigt, über ihre indirekte 100%ige Tochtergesellschaft The Echo Label Limited, London, Vereinigtes Königreich, sämtliche Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Mute Holdco Limited, London, Vereinigtes Königreich (und damit auch deren 100%ige Tochtergesellschaft Mute Limited, die wiederum 100% der Anteile an Mute Records Limited und Administration International Limited hält) zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Tonträgergeschäft.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.03.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.03.2013 weggefallen.

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