Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VAMED Management und Service GmbH & Co KG; API Betriebs gemeinnützige GmbH - BWB/Z-1971 | Bundeswettbewerbsbehörde

VAMED Management und Service GmbH & Co KG; API Betriebs gemeinnützige GmbH

BWB/Z-1971

14.02.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb eines 60%igen Geschäftsanteils an der API Betriebs gemeinnützige GmbH, Wien durch die VAMED Management und Service GmbH & Co KG, Wien von der Stiftung Anton Proksch-Institut Wien.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb einer Sonderkrankenanstalt für Suchterkrankte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.03.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.03.2013 weggefallen.

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