Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

voestalpine Edelstahl GmbH; Eifeler Holding GmbH & Co. KG - BWB/Z-1969 | Bundeswettbewerbsbehörde

voestalpine Edelstahl GmbH; Eifeler Holding GmbH & Co. KG

BWB/Z-1969

13.02.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Unternehmen voestalpine Edelstahl GmbH (Modecenterstraße 14/A/3, 1030 Wien) beabsichtigt, im Wege eines Share-Deals sämtliche Geschäftsanteile an zehn Tochtergesellschaften der Eifeler Holding GmbH & Co. KG (Faunastraße 49, D-40239 Düsseldorf) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Oberflächenbehandlung von Metallen und Werkzeugen, vornehmlich aus Stahl.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.03.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.03.2013 weggefallen.

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