Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Freeport-McMoRan Copper & Gold, Inc.; Lundin Mining Corporation; OMG Kokkola Chemicals Oy; OMG Japan Inc.; OMG Europe GmbH - BWB/Z-1968 | Bundeswettbewerbsbehörde

Freeport-McMoRan Copper & Gold, Inc.; Lundin Mining Corporation; OMG Kokkola Chemicals Oy; OMG Japan Inc.; OMG Europe GmbH

BWB/Z-1968

12.02.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb von 70% der Stimmrechte an und alleiniger Kontrolle über OMG Kokkola Chemicals Oy (Finnland) und OMG Japan Inc. (Japan) und OMG Europe GmbH (Deutschland) sowie indirekter Erwerb bestimmter, mit den Geschäftsaktivitäten dieser Gesellschaften verbundenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten durch Freeport-McMoRan Copper & Gold, Inc. (USA) sowie indirekter Erwerb von 30% der Stimmrechte an den vorstehenden Gesellschaften der OM Group, Inc. durch Lundin Mining Corporation (Kanada).Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld Kupfer und Kobalt.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.03.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.03.2013 weggefallen.

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