Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TEERAG-ASDAG Aktiengesellschaft; Nägelebau GmbH; Nägele Tiefbau GmbH - BWB/Z-1964 | Bundeswettbewerbsbehörde

TEERAG-ASDAG Aktiengesellschaft; Nägelebau GmbH; Nägele Tiefbau GmbH

BWB/Z-1964

07.02.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TEERAG-ASDAG Aktiengesellschaft, Wien, beabsichtigt den mittelbaren Erwerb des Teilbereichs "Hochbau" der Nägelebau GmbH, Röthis, im Wege eines Asset Deals durch Nägele Tiefbau GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Hochbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.03.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.03.2013 weggefallen.

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