Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

H.I.G. European Capital Partners LLP; St. Gilgen International School GmbH - BWB/Z-1963 | Bundeswettbewerbsbehörde

H.I.G. European Capital Partners LLP; St. Gilgen International School GmbH

BWB/Z-1963

06.02.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

H.I.G. European Capital Partners LLP (Großbritannien) beabsichtigt, indirekt durch neu gegründete Akquisitionsvehikel, die Mehrheit der Geschäftsanteile an und damit die alleinige Kontrolle über die St. Gilgen International School GmbH (Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb von internationalen Internatsschulen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.03.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.02.2013 weggefallen.

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