Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fundação Salvador Caetano; Daimler AG; Contrac GmbH - BWB/Z-1960 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fundação Salvador Caetano; Daimler AG; Contrac GmbH

BWB/Z-1960

06.02.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erweiterung der Beteiligung an Contrac GmbH (Wiesbaden, Deutschland) durch den Erwerb von (i) 10,9% der Anteile durch Fundação Salvador Caetano (Oliveira do Douro, Vila Nova de Gaia, Portugal), einer gemeinnützigen Privatstiftung, die von der Grupo Salvador Caetano (SGPS) SA (Vila Nova de Gaia, Portugal) kontrolliert wird sowie von (ii) 7,5% der Anteile durch Daimler AG (Stuttgart, Deutschland).Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Vorfeldbusse (Flughafenbusse).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.03.2013 weggefallen.

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