Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; J&M Management Consulting AG - BWB/Z-1959 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; J&M Management Consulting AG

BWB/Z-1959

05.02.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, D-70499 Stuttgart, Mittlerer Pfad 15, beabsichtigt, alle Aktien der J&M Management Consulting AG, D-68161 Mannheim, Willy-Brandt-Platz 5, mit der Ausnahme der so genannten Treasury Shares, die von J&M selbst gehalten werden, von insgesamt 21 Einzelpersonen zu übernehmen. Der angemeldete Zusammenschluss betrifft ausschließlich den Bereich Unternehmensberatung bzw. Advisory Services. J&M ist im Gegensatz zu Ernst & Young auch in der Personalvermittlung tätig.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.03.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.03.2013 weggefallen.

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