Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pierer Industrie AG; Husqvarna Motorcycles S.R.L.; Husqvarna Motorcycles NA, LLC - BWB/Z-1956 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pierer Industrie AG; Husqvarna Motorcycles S.R.L.; Husqvarna Motorcycles NA, LLC

BWB/Z-1956

01.02.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb von 100% der Husqvarna Motorcycles S.R.L. und Husqvarna Motorcycles NA, LLC durch die Pierer Industrie AG, welche indirekt zu 100% zur Pierer GmbH gehört. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Verkauf von Motorrädern.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.02.2013 weggefallen.

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