Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Meridiam Infrastructure Finance Sarl; RREEF Pan-European Infrastructure Two Lux Sarl; Bonaventura Straßenerrichtungs-GmbH - BWB/Z-1952 | Bundeswettbewerbsbehörde

Meridiam Infrastructure Finance Sarl; RREEF Pan-European Infrastructure Two Lux Sarl; Bonaventura Straßenerrichtungs-GmbH

BWB/Z-1952

29.01.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Meridiam Infrastructure Finance Sarl und RREEF Pan-European Infrastructure Two Lux Sarl beabsichtigen, jeweils 45% der Anteile an der Bonaventura Straßenerrichtungs-GmbH und gemeinsame Kontrolle über Bonaventura Straßenerrichtungs-GmbH zu erwerben.Geschäftsgegenstand der Bonaventura Straßenerrichtungs-GmbH ist die Planung, Errichtung, Finanzierung und der Betrieb von Teilen der A5 (Nord Autobahn), der S2 (Wiener Nordrand Schnellstraße) und der S1 (Wiener Außenring Schnellstraße).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.02.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.02.2013 weggefallen.

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