Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Capvis Equity III L.P.; nicko tours-Gruppe - BWB/Z-1949 | Bundeswettbewerbsbehörde

Capvis Equity III L.P.; nicko tours-Gruppe

BWB/Z-1949

25.01.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Capvis Equity III L.P., Jersey, beabsichtigt, indirekt durch zwei für die Zwecke der Transaktion gegründete Akquisitionsvehikel, nicko tours S.a.r.l., Luxemburg und nicko tours AG, Schweiz, die Mehrheit der Anteile und damit die alleinige Kontrolle über die nicko tours-Gruppe (bestehend aus nicko tours GmbH, Deutschland; Alpina River Cruises GmbH, Schweiz; Bernina River Cruises GmbH, Schweiz und RCM River Cruises Management GmbH, Schweiz) zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich der Veranstaltung von Kreuzfahrten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.02.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.02.2013 weggefallen.

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