Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ÖFAG Österreichische Fahrzeugbau GmbH; Gregor Altendorfer GmbH & Co KG - BWB/Z-1948 | Bundeswettbewerbsbehörde

ÖFAG Österreichische Fahrzeugbau GmbH; Gregor Altendorfer GmbH & Co KG

BWB/Z-1948

24.01.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb des betriebswesentlichen Vermögens / Unternehmens der Gregor Altendorfer GmbH & Co KG durch die ÖFAG Österreichische Fahrzeugbau GmbH, eine Tochtergesellschaft der AV International GmbH.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft folgende Geschäftsbereiche: Handel mit Neuwagen der Marken Opel und Chevrolet, Handel mit Gebrauchtwagen, Reparatur- und Serviceleistungen für Kraftfahrzeuge, Handel mit Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.02.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.02.2013 weggefallen.

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