Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ELG Gruppe; ABS lndustrial Resources Ltd - BWB/Z-1945 | Bundeswettbewerbsbehörde

ELG Gruppe; ABS lndustrial Resources Ltd

BWB/Z-1945

23.01.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der beabsichtigte Zusammenschluss beinhaltet den Erwerb des gesamten Aktienkapitals von ABS lndustrial Resources Ltd durch die ELG Gruppe. Nach dem Erwerb wird die ELG Gruppe die alleinige Kontrolle über ABS lndustrial Resources Ltd ausüben. Die Aktivitäten der Unternehmen überschneiden sich im Bereich des Angebots von Rohstoffen für die Stahlindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.02.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.02.2013 weggefallen.

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