Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H.; LMG Lagermanagement GmbH; OMV AG - BWB/Z-1942 | Bundeswettbewerbsbehörde

Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H.; LMG Lagermanagement GmbH; OMV AG

BWB/Z-1942

21.01.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb eines Geschäftsanteils entsprechend einer Beteiligung in Höhe von 100% am Stammkapital der LMG Lagermanagement GmbH von der OMV Aktiengesellschaft durch die Erdöl-Lagergesellschaft m.b.H.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld der Lagerbewirtschaftung und Bevorratung von Erdöl und Erdölprodukten zur Erfüllung der Vorratspflicht gemäß Erdölbevorratungsgesetz 2012.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.02.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.02.2013 weggefallen.

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