Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VERBUND Sales GmbH; GETEC Energie AG - BWB/Z-1941 | Bundeswettbewerbsbehörde

VERBUND Sales GmbH; GETEC Energie AG

BWB/Z-1941

18.01.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch VERBUND Sales GmbH und GETEC Energie AG zur Erbringung von Abrechnungs- und Abwicklungsdienstleistungen gegenüber Energieversorgungsunternehmen für Zwecke der Belieferung von Endkunden im Massenkundengeschäft des Energieversorgungssektors (Strom und Gas), an dem VERBUND Sales GmbH und GETEC Energie AG jeweils eine Beteiligung von 50% halten werden.  Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich der Abrechnungs- und Abwicklungsdienstleistungen im Energiebereich.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.02.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.02.2013 weggefallen.

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