Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

media.at GmbH; pilot Hamburg GmbH & Co. KG - BWB/Z-1939 | Bundeswettbewerbsbehörde

media.at GmbH; pilot Hamburg GmbH & Co. KG

BWB/Z-1939

18.01.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Unternehmen media.at GmbH (Schwarzenbergplatz 6, 1030 Wien, Österreich) beabsichtigt die Gründung der pilot@media.at GmbH (Wien), die Einbringung des Teilbetriebs "Online-Geschäft" und anschließend die Veräußerung von 49% an pilot Hamburg GmbH & Co. KG (Große Reichenstraße 27, 20457 Hamburg, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich der Online Mediaagenturen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.02.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.02.2013 weggefallen.

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