Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

aws Mittelstandsfonds Beteiligungs GmbH & Co KG; mc world computervertriebs gmbh; Mc Shark Multimedia AG - BWB/Z-1934 | Bundeswettbewerbsbehörde

aws Mittelstandsfonds Beteiligungs GmbH & Co KG; mc world computervertriebs gmbh; Mc Shark Multimedia AG

BWB/Z-1934

03.01.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb eines Anteils von 30% an der mc world computervertriebs gmbh (Wels) im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch aws Mittelstandsfonds Beteiligungs GmbH & Co KG (Wien) und Erwerb aller Aktien an der Mc Shark Multimedia AG (Wien) durch mc world computervertriebs gmbh (Wien). Der jeweils betroffene Geschäftszweig ist der Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software (einschließlich Zubehör).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.01.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.01.2013 weggefallen.

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