Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AUGUSTIN QUEHENBERGER GROUP GmbH; GO! Express & Logistics GmbH - BWB/Z-1933 | Bundeswettbewerbsbehörde

AUGUSTIN QUEHENBERGER GROUP GmbH; GO! Express & Logistics GmbH

BWB/Z-1933

03.01.2013

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

AUGUSTIN QUEHENBERGER GROUP GmbH, Straßwalchen beabsichtigt, 60% der Anteile an der GO! Express & Logistics GmbH von deren bisherigen Alleingesellschafterin Brandstätter Premium Service GmbH, Wien zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den nationalen und internationalen Express-Versand von Dokumenten, Paketen und Fracht.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.01.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.01.2013 weggefallen.

zurück zur Übersicht