Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RLB-Stmk Management GmbH; RLB Beteiligungs- und Treuhandgesellschaft m.b.H.; HTE High Tech Engineering Holding GmbH; TOPF Kunststofftechnik Gesellschaft m.b.H. - BWB/Z-1928 | Bundeswettbewerbsbehörde

RLB-Stmk Management GmbH; RLB Beteiligungs- und Treuhandgesellschaft m.b.H.; HTE High Tech Engineering Holding GmbH; TOPF Kunststofftechnik Gesellschaft m.b.H.

BWB/Z-1928

27.12.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die RLB-Stmk Management GmbH und die RLB Beteiligungs- und Treuhandgesellschaft m.b.H. planen den Erwerb aller Anteile an der HTE High Tech Engineering Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaften sowie von der TOPF Kunststofftechnik Gesellschaft m.b.H. von der HTI High Tech Industries AG. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Extrusion, Energietechnik und Baugeräte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.01.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.01.2013 weggefallen.

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