Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Trenkwalder lnternational AG; Trenkwalder a.s. - BWB/Z-1926 | Bundeswettbewerbsbehörde

Trenkwalder lnternational AG; Trenkwalder a.s.

BWB/Z-1926

21.12.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Trenkwalder lnternational AG mit Sitz in Schwadorf (Österreich) beabsichtigt den Erwerb der restlichen Anteile an und der alleinigen Kontrolle über Trenkwalder a.s. mit Sitz in Ostrava (Tschechische Republik). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Personaldienstleistung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.01.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.01.2013 weggefallen.

zurück zur Übersicht