Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Japan Tobacco Inc.; Nefftekx World II B.V. - BWB/Z-1921 | Bundeswettbewerbsbehörde

Japan Tobacco Inc.; Nefftekx World II B.V.

BWB/Z-1921

18.12.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Japan Tobacco Inc. (Tokyo, Japan) plant, durch die Tochtergesellschaft JT International Netherlands B.V., alle ausstehenden Anteile an Nefftekx World II B.V. einschließlich ihrer Anteile an Al Nakhla Tobacco Company S.A.E. und Al Nakhla Tobacco Company - Free Zone S.A.E. zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Tabakprodukten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.01.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.01.2013 weggefallen.

zurück zur Übersicht