Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Verbund AG; Innwerk AG - BWB/Z-1920 | Bundeswettbewerbsbehörde

Verbund AG; Innwerk AG

BWB/Z-1920

17.12.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Verbund AG beabsichtigt den Erwerb der Miteigentumsrechte und Strombezugsrechte an den Kraftwerken Braunau-Simbach, Obernberg-Egglfing, Ering-Frauenstein, Nußdorf, Oberaudorf-Ebbs, Passau-Ingling, Schärding-Neuhaus und Jochenstein, die derzeit mittelbar oder unmittelbar von E.ON SE bzw. E.ON Wasserkraft GmbH gehalten werden. Ferner wird Verbund AG ein derzeit von E.ON Wasserkraft GmbH gehaltenes Strombezugsrecht an dem Kraftwerk Zemm-Ziller erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.01.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.01.2013 weggefallen.

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