Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Aerticket AG; FTI Touristik GmbH - BWB/Z-1918 | Bundeswettbewerbsbehörde

Aerticket AG; FTI Touristik GmbH

BWB/Z-1918

13.12.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Aerticket AG, Deutschland, und die FTI Touristik GmbH, Deutschland, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zur gemeinsamen Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Planung, Verhandlung und Vereinbarung von Flugleistungen mit Fluggesellschaften sowie die Abwicklung der diesbezüglichen Verträge. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Großhandel mit Flugtickets (insbesondere die Vermittlung und den Verkauf von Linienflugtickets an Reisebüros).

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.01.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.01.2013 weggefallen.

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