Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Dachser GmbH & Co. KG; Transportes Azkar S.A. - BWB/Z-1916 | Bundeswettbewerbsbehörde

Dachser GmbH & Co. KG; Transportes Azkar S.A.

BWB/Z-1916

12.12.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der mittelbare Erwerb durch Dachser GmbH & Co. KG von rund 78,4 % der Aktien der Transportes Azkar S.A., Lazkao, Spanien, von Carteson, S.L. und Inversiones Calde, S.L. und von 11,4 % der Aktien der Transportes Azkar, S.A., Lazkao, Spanien von Canovere S.L. und somit die Erhöhung der Beteiligung von Dachser GmbH & Co. KG an Transportes Azkar, S.A. von ca 10 % auf etwa 99,8 % der Anteile. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von Logistik-und Transportdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2013.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.01.2013 weggefallen.

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