Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Passavant-Geiger GmbH; Johnson-Gruppe - BWB/Z-1912 | Bundeswettbewerbsbehörde

Passavant-Geiger GmbH; Johnson-Gruppe

BWB/Z-1912

04.12.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb von Johnson Filtration Systems SAS (Frankreich), Johnson Screens (Australia) Pty. Ltd., Johnson Screens, Inc. (USA), Johnson Screens Japan Limited, MA IND S.R.L. (Italien), Nahuelco S.A. (Argentinien), Nahuelco S.A. (Chile), Screenex Manufacturing (Proprietary) Limited (Südafrika) und Wedge Wire Industria e Comercio de Filtros Ltda (Brasilien), alle zusammen "Johnson-Gruppe" genannt, durch Passavant-Geiger GmbH mit Sitz in Aarbergen, Deutschland, welche zu 100% zu Bilfinger Facility Services GmbH ("BFS") gehört. Letztere ist wiederum eine 100%-ige Tochter der Bilfinger SE mit Sitz in Mannheim, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Schlammentwässerung und Filtration.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.12.2012 weggefallen.

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