Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

heristo holding gmbh; Heinrich Nölke GmbH & Co. KG; Frischdienst Union GmbH; Gebrüder Nölke GmbH & Co. KG - BWB/Z-1911 | Bundeswettbewerbsbehörde

heristo holding gmbh; Heinrich Nölke GmbH & Co. KG; Frischdienst Union GmbH; Gebrüder Nölke GmbH & Co. KG

BWB/Z-1911

03.12.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

heristo holding gmbh, Parkstraße 44-46, 49214 Bad Rothenfelde, Deutschland beabsichtigt, den operativen Betrieb der Bereiche Fleischwarenproduktion (Heinrich Nölke GmbH & Co. KG mit Tochtergesellschaften) und Handel (Frischdienst Union GmbH mit Tochtergesellschaften) von der Gebrüder Nölke GmbH & Co. KG, Versmold, Deutschland zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich der Nahrungs- und Genussmittel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

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