Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KfW Bankengruppe; EADS N.V.; Dedalus GmbH & Co KGaA - BWB/Z-1910 | Bundeswettbewerbsbehörde

KfW Bankengruppe; EADS N.V.; Dedalus GmbH & Co KGaA

BWB/Z-1910

03.12.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die KfW Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beabsichtigt, indirekt 4,8% der Anteile an EADS N.V. zu erwerben und zwar im Wege des Erwerbs von 65% der Anteile an der Holdinggesellschaft Dedalus GmbH & Co KGaA. Da KfW indirekt bereits mit 1% an EADS beteiligt ist, wird KfW nach Durchführung des Zusammenschlussvorhabens insgesamt indirekt 5,8% an EADS halten. Der Zusammenschluss betrifft das Geschäftsfeld der Luft- und Raumfahrttechnik und der Rüstungsindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2012 weggefallen.

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