Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SGL CARBON Beteiligung GmbH; Linder AG - BWB/Z-1909 | Bundeswettbewerbsbehörde

SGL CARBON Beteiligung GmbH; Linder AG

BWB/Z-1909

03.12.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SGL CARBON Beteiligung GmbH (Wiesbaden, Deutschland) und Linder AG (Arnstorf, Deutschland) beabsichtigen, ein Gemeinschaftsunternehmen unter der Firma SGL Linder GmbH & Co. KG zu gründen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Verkauf von Baustoffen und Baukonstruktionen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2012 weggefallen.

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