Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DMK Eis GmbH; Rosen Eiskrem-Gruppe - BWB/Z-1908 | Bundeswettbewerbsbehörde

DMK Eis GmbH; Rosen Eiskrem-Gruppe

BWB/Z-1908

03.12.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 90% der Anteile an und alleiniger Kontrolle über Kirchner Grundstücksverwaltungs GmbH, Waldfeucht, Deutschland, (ii) Kirchner Grundstücks GmbH & Co. KG, Waldfeucht, Deutschland, (iii) G. Kirchner Vermögensverwaltungs GmbH, Waldfeucht, Deutschland sowie (iv) G. Kirchner Verwaltungs GmbH, Waldfeucht, Deutschland, durch DMK Eis GmbH, Everswinkel, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich der Herstellung und des Vertriebs von Speiseeis.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.12.2012 weggefallen.

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