Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SIJ - Slovenska industrija jekla d.d.; Quarto Fin S.r.l.; Centro Servizi Metalli S.p.A.; Griffon & Romano S.p.A.; Niro Wenden GmbH - BWB/Z-1904 | Bundeswettbewerbsbehörde

SIJ - Slovenska industrija jekla d.d.; Quarto Fin S.r.l.; Centro Servizi Metalli S.p.A.; Griffon & Romano S.p.A.; Niro Wenden GmbH

BWB/Z-1904

30.11.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Zusammenlegung der Vertriebsaktivitäten im Bereich der Edelstahlprodukte von SIJ - Slovenska industrija jekla d.d. (Ljubljana, Slowenien) und Quarto Fin S.r.l. (Reggio Emilia, Italien) durch den Erwerb von 72,78% der Anteile an sowie alleiniger Kontrolle über Centro Servizi Metalli S.p.A. (Reggio Emilia, Italien) durch SIJ und den Erwerb von bis zu 27,22% der Einflussrechte an Griffon & Romano S.p.A. (Milano, Italien) sowie an Niro Wenden GmbH (Wenden, Deutschland) durch Quarto Fin. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftszweig der Verarbeitung und des Vertriebs von Edelstahlerzeugnissen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.12.2012 weggefallen.

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