Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Macquarie Group Limited; Lloyds Banking Group pIc - BWB/Z-1902 | Bundeswettbewerbsbehörde

Macquarie Group Limited; Lloyds Banking Group pIc

BWB/Z-1902

29.11.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Macquarie Group Limited beabsichtigt, über ihre mittelbare Tochtergesellschaft Macquarie European Rail Limited (Luxemburger Zweig), von Lloyds Banking Group pIc Eigentum an Schienenfahrzeugen, die der CBRail S.a.r.I. und CB Rail II GmbH gehören, zu erwerben und durch Tochtergesellschaften der Macquarie Group Limited von der Lloyds Banking Group pIc ein Portfolio von im Vereinigten Königreich gelegenen Operating Leasing zu erwerben sowie eine Flotte von 30 x 4-Wagen Bombardier Elektrotriebzügen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftszweig Leasing von Schienenfahrzeugen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.12.2012 weggefallen.

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