Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Honeywell International Inc; Johnson Electric Holdings Limited; Saia-Burgess Controls AG - BWB/Z-1900 | Bundeswettbewerbsbehörde

Honeywell International Inc; Johnson Electric Holdings Limited; Saia-Burgess Controls AG

BWB/Z-1900

27.11.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Honeywell International Inc., USA, beabsichtigt, das gesamte Vermögen und sämtliche Geschäftsanteile an Saia-Burgess Controls AG, Schweiz, einer 100%-igen Tochtergesellschaft des Veräußerers, Johnson Electric Holdings Limited, zu erwerben. Zudem wird Honeywell auch bestimmte Vermögenswerte und Geschäfte anderer Tochtergesellschaften das Veräußerers und damit die alleinige Kontrolle über das Zielgeschäft erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Komponenten für Gebäudekontrollsysteme.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.12.2012 weggefallen.

zurück zur Übersicht