Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Diehl Stiftung GmbH & Co. KG; Diehl Aircabin GmbH - BWB/Z-1897 | Bundeswettbewerbsbehörde

Diehl Stiftung GmbH & Co. KG; Diehl Aircabin GmbH

BWB/Z-1897

26.11.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der geplante Zusammenschluss betrifft den Erwerb der bislang von der französischen Thales Avionics S.A. gehaltenen Geschäftsanteile an der Diehl Aircabin GmbH (Deutschland) durch die Diehl Stiftung GmbH & Co. KG (Deutschland). Der betroffene Geschäftszweig ist die Herstellung und der Verkauf von Ausstattungen des Kabineninneren von Flugzeugen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2012 weggefallen.

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