Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SECURITAS Sicherheitsdienstleistungen GmbH; Raiffeisen-Lagerhaus Mostviertel Mitte eGen - BWB/Z-1896 | Bundeswettbewerbsbehörde

SECURITAS Sicherheitsdienstleistungen GmbH; Raiffeisen-Lagerhaus Mostviertel Mitte eGen

BWB/Z-1896

23.11.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SECURITAS Sicherheitsdienstleistungen GmbH und Raiffeisen-Lagerhaus Mostviertel Mitte eGen beabsichtigen die Übertragung von Aktivitäten im Bereich der Aufschaltungen verschiedener Sicherheitssysteme auf eine gemeinsame Gesellschaft. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Aufschaltung von Sicherheitssystemen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.12.2012 weggefallen.

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