Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Jungheinrich Austria Vertriebsgesellschaft; ISA - Innovative Systemlösungen für die Automation GmbH - BWB/Z-1895 | Bundeswettbewerbsbehörde

Jungheinrich Austria Vertriebsgesellschaft; ISA - Innovative Systemlösungen für die Automation GmbH

BWB/Z-1895

26.11.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschlusses ist der Erwerb von 75% der Geschäftsanteile der ISA - Innovative Systemlösungen für die Automation GmbH von Herrn Dipl.-Ing. Dr. Werner Schaberl, Dipl.-Ing. Markus Sammer und Herren Dipl. Ing. Karl-Heinz Pichler durch die JH Austria. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für Intralogistik, insbesondere die Produktion innovativer Systemlösungen für die Automation von Lagerverwaltung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.12.2012 weggefallen.

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