Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Jacoby Holding GmbH; gp beteiligungs gmbh; Jacoby Pharmazeutika AG; gm pharma gmbh - BWB/Z-1893 | Bundeswettbewerbsbehörde

Jacoby Holding GmbH; gp beteiligungs gmbh; Jacoby Pharmazeutika AG; gm pharma gmbh

BWB/Z-1893

21.11.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Einbringung des Großhandelsgeschäfts von gm pharma gmbh (Salzburg, Österreich) in die Jacoby Pharmazeutika AG (HaIlein, Österreich), welche von Jacoby Holding GmbH (HaIlein, Österreich) und gp beteiligungs gmbh (Salzburg, Österreich) gemeinsam kontrolliert wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Arzneimittelgroßhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.12.2012 weggefallen.

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