Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BP Europa SE; Trafineo GmbH & Co. KG; Trafineo Verwaltungs-GmbH - BWB/Z-1892 | Bundeswettbewerbsbehörde

BP Europa SE; Trafineo GmbH & Co. KG; Trafineo Verwaltungs-GmbH

BWB/Z-1892

21.11.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 50% der Anteile und Erwerb alleiniger Kontrolle an Trafineo GmbH & Co. KG sowie an Trafineo Verwaltungs-GmbH (Deutschland) durch BP Europa SE (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Akquise von Akzeptanzstellen für Tank- und Servicekarten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2012 weggefallen.

zurück zur Übersicht