Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Loacker Recycling GmbH; Loacker Recycling AG - BWB/Z-1891 | Bundeswettbewerbsbehörde

Loacker Recycling GmbH; Loacker Recycling AG

BWB/Z-1891

20.11.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Loacker Recycling GmbH, Lustenauerstraße 33, 6840 Götzis, Österreich, beabsichtigt, von Herrn Michael Loacker, geboren am 31.05.1952 und Herrn Karl Loacker, geboren am 22.10.1957, sämtliche Aktien an der Loacker Recycling Aktiengesellschaft, Hinterbühlen 46, 9493 Mauren, Liechtenstein, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel mit Eisenschrott, Handel mit Nichteisen-Schrott und Handel mit sonstigen Wertstoffen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.12.2012 weggefallen.

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