Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Valida Holding AG; Siemens Pensionskasse AG - BWB/Z-1890 | Bundeswettbewerbsbehörde

Valida Holding AG; Siemens Pensionskasse AG

BWB/Z-1890

20.11.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Valida Holding AG beabsichtigt, von Siemens Aktiengesellschaft Österreich 100% der Aktien an der Siemens Pensionskasse AG zu erwerben. Damit verbunden sind indirekte Beteiligungen von 100% an der Siemens Mitarbeitervorsorgekasse AG und von 76% an der SIELOG Systemlogik GmbH. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Pensionskassen und die betriebliche Vorsorgekassen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Im Hinblick auf die vom Anmelder gegenüber den Amtsparteien (Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt) gemäß § 17 Abs 2 KartG abgegebenen Verpflichtungserklärungen wurde kein Prüfungsantrag gestellt.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.12.2012 weggefallen.

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