Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Silver Lake Kraftwerk Fund Cayman, L.P.; KPCB Holdings, Inc.; Friedola TECH GmbH - BWB/Z-1884 | Bundeswettbewerbsbehörde

Silver Lake Kraftwerk Fund Cayman, L.P.; KPCB Holdings, Inc.; Friedola TECH GmbH

BWB/Z-1884

16.11.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Silver Lake Kraftwerk Fund Cayman, L.P., Grand Cayman, Cayman Islands, die in Verbindung steht mit Silver Lake Group L.L.C., Menlo Park, Kalifornien, USA, beabsichtigt, eine mittelbare Mehrheitsbeteiligung an und - gemeinsam mit der derzeitigen indirekten Anteilseignerin KPCB Holdings, Inc., Menlo Park, California, USA - gemeinsame Kontrolle über die Friedola TECH GmbH, Geismar, Deutschland zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Geschäftsbereich Kunststoffverarbeitung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2012 weggefallen.

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