Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Pfeiffer HandelsgmbH; Unimarkt Handelsgesellschaft m.b.H. & Co. KG; ZIP Warenhandel AG; C-Equity 1 GmbH - BWB/Z-1883 | Bundeswettbewerbsbehörde

Pfeiffer HandelsgmbH; Unimarkt Handelsgesellschaft m.b.H. & Co. KG; ZIP Warenhandel AG; C-Equity 1 GmbH

BWB/Z-1883

16.11.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Gegenstand des angemeldeten Zusammenschusses ist der Erwerb von 100% von 18 Filialen ("Zielunternehmen") von ZIP Warenhandel AG ("Zielpunkt"), an welcher 75,1% der Anteile C-Equity 1 GmbH und 24,9% Pfeiffer HandelsgmbH ("Pfeiffer") hält, durch Unimarkt Handelsgesellschaft m.b.H. & Co. KG ("Unimarkt"), eine l00%-ige Tochtergesellschaft von Pfeiffer. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Lebensmitteleinzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.12.2012 weggefallen.

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