Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cornerstone Capital II AG & Co. KG; Infoniqa Payroll Holding GmbH - BWB/Z-1879 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cornerstone Capital II AG & Co. KG; Infoniqa Payroll Holding GmbH

BWB/Z-1879

12.11.2012

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb von mehr als 50% der Anteile an der Infoniqa Payroll Holding GmbH über ein zu diesem Zweck gegründetes Akquisitionsvehikel durch die Cornerstone Capital II AG & Co. KG und zwei natürlichen Personen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Payroll-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.12.2012.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2012 weggefallen.

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